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Eckpunkte des Energiekostenzuschusses

Mittwoch, 16 Nov, 2022

Bereits im Newsletter 10/2022 haben wir über den Energiekostenzuschuss berichtet. Die Förderrichtlinie war zur Drucklegung immer noch nicht fertig; da die Fristen jedoch eng gesteckt sind und es danach aussieht, dass die Förderung nach dem First-come-first-serve-Prinzip vergeben werden, finden sie hier die letzten Neuigkeiten dazu:

Der förderfähige Zeitraum erstreckt sich vom 1.2. bis 30.9.2022.

Förderfähig sind energieintensive Unternehmen bzw. unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Körperschaften mit Betriebsstätte in Österreich.

Große Unternehmen, das sind solche mit einem Umsatz über EUR 700.000,00, müssen Energiekosten von mind. 3 % des Produktionswertes aufweisen, um als energieintensiv zu gelten.

Der Produktionswert wird anhand folgender Formel ermittelt: Umsatz (inkl. unmittelbar an den Preis des Erzeugnisses geknüpfte Subventionen) plus/minus Vorratsveränderungen bei halb-/fertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbene Waren und Dienstleistungen minus Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf – somit im Wesentlichen der Rohertrag.

Förderbare Energieträger sind neben Strom auch Gas und Treibstoffe (Benzin und Diesel bei kleinen Unternehmen).

Als Anspruchsvoraussetzung ist auch die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich gefordert.

Die Registrierung im aws-Manager sollte ehestmöglich erfolgen. Gemäß den bisher bekannten Informationen soll nach erfolgreicher Registrierung das antragstellende Unternehmen eine Absendebestätigung und genauere Informa-
tionen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung erhalten. Die Registrierung soll ab Mitte November 2022 möglich sein.

Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden, der bereits alle förderbaren Energieformen zu enthalten hat.

Welche konkreten Fakten vom Steuerberater zu bestätigen sind, ist noch nicht festgelegt worden.

Das 3%-Energieintensitätskriterium kann voraussichtlich wahlweise aus dem letzten Jahresabschluss (2021) oder dem konkreten Förderzeitraum von derzeit Februar 2022 bis September 2022 ermittelt werden.

Die Einführung eines Energiekostenzuschusses für Unternehmen ist begrüßenswert. Das zeitliche Management zur Bereitstellung der Regelungen und der Vorbereitungen zur Antragsabwicklung muss schlicht als Zumutung und Geringschätzung aller beurteilt werden, an die diese Fördermaßnahme gerichtet ist und die für die Bereitstellung der korrekten Daten zur Berechnung der Anspruchshöhe mitwirken und damit auch verantwortlich sind.

Tipp:
Um einen Antrag stellen zu können, wird es notwendig sein, den Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten im Zeitraum 1.2. bis 30.9. bzw. dieselben Informationen auch für das Vorjahr anzugeben. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, diese Daten bei Ihrem Energieversorger abzufragen.

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