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Energiekostenzuschuss zur Absicherung von besonders betroffenen Unternehmen

Freitag, 14 Okt, 2022

Das neu beschlossene Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt die Förderung von Mehraufwendungen von energieintensiven Unternehmen aufgrund des außergewöhnlich starken Anstiegs der Energiepreise.

Erste Details zur Förderungsabwicklung wurden von der Bundesregierung am 28. September 2022 präsentiert. Die Förderungsrichtlinie muss noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

Die Abwicklung der Förderungen wird durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) erfolgen. Ab Ende Oktober bis Mitte November ist die Registrierung mit den Unternehmensstammdaten im AWS-Portal möglich. Die formale Antragseinreichung ist ab Mitte November möglich. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Für die Förderung nach diesem Bundesgesetz werden maximal EUR 1,3 Mrd. zur Verfügung gestellt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3 % des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Grundlage für die Ermittlung der 3 % sind wahlweise der letztgültige Jahresabschluss von 2021 oder der Förderzeitraum Februar bis September 2022. Unternehmen bis max. EUR 700.000,00 Jahresumsatz sind von diesem Eingangskriterium ausgenommen und sind auch unter 3 % Energiekosten antragsberechtigt.

Vier Förderstufen

 In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 % der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Der Zuschuss in Stufe 1 beträgt mindestens EUR 2.000,00 und max. EUR 400.000,00.

 Für Stufe 2 müssen sich die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. Es werden in dieser Stufe bis zu 70 %
des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 % gefördert (Förderhöhe bis max. EUR 2 Mio.). Treibstoffkosten werden in dieser Stufe nicht gefördert.

 Für Stufe 3 ist ein Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten die Voraussetzung. In dieser Stufe betragen die Zuschüsse max. EUR 25 Mio.

 Stufe 4 gilt für ausgewählte sehr energieintensive Branchen wie z. B. Stahlhersteller. In dieser Stufe betragen die Zuschüsse max. EUR 50 Mio.

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss sollen Kleinst- und Kleinbetriebe im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert werden. In diesem Modell werden die Energiekosten des Jahres 2022 halbiert (oder optional die Energiekosten 2021 verdoppelt) und davon 30 % pauschaliert nach Stufen gefördert.

Die Zuschusshöhe nach Pauschalierung beträgt mindestens EUR 300,00 und max. EUR 1.800,00. Die letzten Details dieses Modells werden noch ausgearbeitet.

Hinweis:
Wir informieren Sie natürlich, sobald weitere Details dazu veröffentlicht werden und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Energiekostenzuschusses.

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