Nutzen sie unser breit gefächertes Know-How. Wir sorgen für eine steueroptimale Bilanzpolitik Ihres Unternehmens!
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung - vereinfachtes System der Gewinnermittlung
Einfache Buchhaltung ist für Unternehmer, die:
- die Buchführungsgrenzen nicht überschreiten (EUR 700.000 Umsatz)
- von der Buchführungspflicht ausgenommen sind
- auch nicht freiwillige Bücher führen
Zufluss-Abfluss-Prinzip
- Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben (bar oder unbar über die Bank) ergeben den Gewinn oder Verlust
- Ausnahmen z.B. Investitionen - Afa (Absetzung für Abnutzung), bestimmte Ausgaben 15 Tage vor und nach dem 31.12.
Der Jahresabschluss besteht aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht
Zur Aufstellung einer Bilanz ist verpflichtet:
unabhängig vom Umsatz: Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die keine natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter haben (z.B. GmbH & Co KG)
abhängig vom Umsatz: Einzelunternehmer und andere Personengesellschaften (OG, KG) wenn:
- die Umsatzgrenze von EUR 700.000 zweimalig (hintereinander) überschritten wird oder
- die Umsatzgrenze von EUR 1.000.000 einmalig überschritten wird
- wer freiwillig Bücher führt (Doppelte Buchhaltung)
Ausgenommen von der Bilanzierung sind:
- Land- und Forstwirte (für sie gelten besondere Vorschriften)
- Freiberufler
- der nicht betriebliche Bereich
Im Gegensatz zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden die Aufwendungen und Erträge zum Zeitpunkt der Entstehung und nicht zum Zahlungszeitpunkt erfasst. Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen sind zu bilden und das Vermögen ist zu bewerten (Lager etc.)
Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktivseite links) und Kapital (Passivseite rechts) zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Vermögen (Aktiva):
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Kapital (Passiva):
- Eigenkapital
- Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten)
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Gewinn- und Verlustrechnung (Guv)
Die GuV beinhaltet die Ertrags- und Aufwandskonten und ermittelt den Unternehmenserfolg (Gewinn oder Verlust) eines Geschäftsjahres.
Anhang
Der Anhang ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses und beinhaltet Erklärungen und Ergänzungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Mehr-Weniger Rechnung
Ausgehend vom unternehmensrechtlichen Ergebnis wird der steuerliche Gewinn/Verlust anhand der Mehr-Weniger Rechnung ermittelt.
Internationale Bilanzstandards
- IFRS (International Financial Reporting Standards)
- US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles)
Offenlegung im Firmenbuch:
- Unterschieden werden vier Größenklassen
- Je nach Größenklasse bestehen unterschiedliche Offenlegungspflichten wie von der verkürzten Bilanz bis zum vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und Lagebericht
Lagebericht
- Größere Unternehmen sind verpflichtet einen Lagebericht zu erstellen
- Beinhaltet die Darstellung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens
Sonderbilanzen bei Umgründungen, z.B.:
- Verschmelzungsbilanz
- Einbringungsbilanz
- Umwandlungsbilanz
- Spaltungsbilanz
- Restvermögensbilanz
- Zwischenbilanz zum gewünschten Stichtag
- Ergänzungsbilanz bei Personengesellschaften
Die Höhe des Bilanzgewinnes hat Auswirkung auf
- Steuerbelastung
- Gewinnausschüttungspotential
- Bonitätsbeurteilung für Kreditschutzverbände, Kreditversicherer, Banken, Investoren,...
- Finanzierungskonditionen
- Gewinnvorwegnahmen beeinflussen zukünftige Ergebnisse
Einflussnahme auf das Bilanzbild
im laufenden Geschäftsjahr
- hinsichtlich Abrechnung bzw. Fertigstellung von Aufträgen
- Aufwendungen vorziehen bzw. verschieben
bei Bilanzerstellung
- Gliederungswahlrechte ausüben, um die Eigenmittelquote zu erhöhen
- Bewertungs"wahlrechte" ausüben bei
Anlagevermögen,
Umlaufvermögen (Inventur, Halbfertige Arbeiten, ...)
Wertberichtigungen, Zu- und Abschreibungen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Auflösung von Kapitalrücklagen
Steuerbegünstigungen und -wahlrechte zur Steueroptimierung nutzen
So aufgrund der Bilanz einer GmbH ein negatives Eigenkapital festgestellt wurde, hat der Geschäftsführer im Anhang das "negative Eigenkapital" zu erläutern. Es ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vorliegt.
Der Geschäftsführer muss entweder darstellen,- dass eine unter der Annahme der Liquiditation zur Verkehrswerten aufgestellte Bilanz keine rechnerische Überschuldung ergibt
oder- dass eine allfällige rechnerische Überschuldung aufgrund einer positiven Fortbestehensprognose nicht relevant ist.
Der Umfang und Inhalt der Fortbestehensprognose
1. Analyse des Unternehmensstatus und seines Umfelds- Darstellung des Unternehmens- Lagebeurteilung Umfeld und Markt- Lagebeurteilung Unternehmenssituation
2. Sanierungsmaßnahmen- Beschreibung des zukünftigen Geschäftsmodells- Erläuterungen und Quantifizierung der Maßnahmen und Planungsannahmen- Ermittlung und Beschreibung der Abdeckung des Finanzierungsbedarfs- Angaben zur Umsetzung und Kontrolle des Sanierungskonzeptes
3. Prognoserechnungen- Primärprognose: Kurzfristiger Finanzplan samt Erläuterung und Prämissen- Sekundärprognose: Integrierte Planung für den Prognosezeitraum samt Erläuterungen und Prämissen
4. Zusammenfassung des Prognoseergebnisses
Entnommen dem Leitfaden: http://www.kwt.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-196/
Ziel ist, die Zahlungsfähigkeit in jedem Zeitpunkt des Prognosezeitraums zu erhalten!
Die Kennzahlenentwicklung über die Jahre gibt Aufschluss über Verbesserungspotentiale:
- Zeitreihenvergleiche zeigen die Entwicklung
- Verhältnis der Bilanz- und GuV-Positionen zueinander
- Ertragskennzahlen wie Material- und Personalintensität
- Branchenkennzahlen zur Orientierung
- Analyse der Unternehmensfinanzierung, Verschuldungsgrad, Working Capital, Liquiditätskennzahlen
- Mittelherkunfts- und -verwendungsrechnung (Kapitalfluss- bzw. Cash-Flowrechnung aus der laufenden Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit, aus der Finanzierungstätigkeit)
- Kennzahlen nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz (Eigenmittelquote und Schuldentilgungsdauer)
- Soll/Ist-Vergleich, Gegenüberstellung der Plan- zu Istwerten
Die Bilanz dient einerseits als Grundlage für Ihre Steuererklärungen, aber auch als Grundlage für die Bewertung Ihrer Bonität. Durch die Bilanz lässt sich der Erfolg Ihres Unternehmens messen. Die Bilanz gibt einen Wegweiser zur erfolgreichen Führung Ihres Unternehmens.
Wir erstellen Bilanzen • nach den Österreichischen Steuergesetzen • nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) • nach IFRS • und konsolidieren diese Wir sehen es als unsere Aufgabe, die möglichen Bilanzwahlrechte bestmöglich für Sie zu nutzen.
Wir sorgen für eine steueroptimale Bilanzpolitik Ihres Unternehmens. Unsere Leistungen auf dem Gebiet der Buchhaltung und Bilanzierung erfolgen unter Berücksichtigung der geltenden Rechnungslegungsvorschriften des UGB und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung. Das jedoch stets mit besonderem Augenmerk auf Ihre individuelle Unternehmenssituation und den bankrelevanten Kennzahlen.
Abgesehen vom gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, liefern wir Ihnen wertvolle Jahresauswertungen über Kostenstellen, Kostenträger, kurzfristige Erfolgsrechnung, Soll-/Istvergleiche, erstellen Zwischenstatusrechnungen und ermitteln aus den Bilanzanalysen wichtige Informationen zur Steuerung Ihres Unternehmens.
Wir sehen auch unsere Verantwortung darin, die gesetzlichen Vorschriften bei der Erstellung des Jahresabschlusses einzuhalten, um Sie vor Haftungen, Strafen,… zu bewahren. Mit AREA Bollenberger auf der sicheren Seite – auch bei der termingerechten Erstellung der Bilanz. Die Banken, das Firmenbuch, das Finanzamt, die Investoren, die Förderstellen u.A. geben Fristen vor, deren Einhaltung für Sie wichtig ist.
Viele Branchen profitieren von einer Zusammenarbeit mit AREA Bollenberger – dem Netzwerkhaus für alle Wirtschaftsfragen – denn fundierte Branchenkenntnisse erlauben maßgeschneiderte Beratungskonzepte. Auch die Branchenkennzahlenanalyse ist sehr beliebt.
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