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Zustellung von Bescheiden über FinanzOnline

Donnerstag, 17 Feb, 2022

Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (BFG) ist für die wirksame Zustellung eines Bescheids alleine der Zeitpunkt entscheidend, in dem dieser in der DataBox von FinanzOnline einlangt.

Das Ausbleiben einer Mitteilung an eine E-Mail-Adresse des FinanzOnline-Teilnehmers berührt gemäß einem Beschluss des BFG die Wirksamkeit der Zustellung eines Bescheids über die Databox von FinanzOnline nicht. Dementsprechend gelten elektronische Dokumente als zugestellt, sobald sie in den elektronischen Verfügungsbereich des Steuerpflichtigen gelangt sind. Die allenfalls zusätzliche Verständigung des Bescheid-Empfängers per E-Mail über die erfolgte elektronische Zustellung eines Schriftstücks ist eine reine Serviceleistung, an die keine Rechtsfolge geknüpft ist.

Die Zustellung gilt nur dann als nicht bewirkt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte. Abgabestelle ist dabei insbesondere die Wohnung des Empfängers.

Tipp:
Wenn Sie nicht zumindest einmal wöchentlich mit FinanzOnline arbeiten und sich so über Posteingänge informieren, ist die Einräumung einer Zustellvollmacht an Ihren AREA Bollenberger-Steuerberater zu empfehlen, um Fristversäumnisse zu vermeiden.

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