Umwandlung einer GmbH – Alternative in Corona-Zeiten?
Montag, 4 Mai, 2020
Die Wahl der Rechtsform wird vor allem von den persönlichen Interessen der Unternehmer, den rechtlichen Rahmenbedingungen (Haftungsbeschränkungen) und den betriebswirtschaftlichen Anforderungen beeinflusst. Verändern sich diese, kann in manchen Fällen eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.
Eine solche Änderung kann sich für einige Unternehmer gerade durch die Corona-Krise ergeben. So können die Umsätze längerfristig einbrechen und die ursprünglichen Steuervorteile der GmbH, wie z.B. Gewinnthesaurierung, sind nicht mehr gegeben. Weiters ist zu beachten, dass die GmbH auch in Verlustjahren eine Mindestkörperschaftsteuer zahlen muss.
Sind nun in Zukunft Gewinnrückgänge zu erwarten, könnte für das Unternehmen die Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft (Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft) bzw. eine GmbH & Co KG im Vergleich zur GmbH vorteilhafter sein.
Rechtsformwechsel im Rahmen einer Umwandlung
Der Rechtsformwechsel kann im Rahmen einer Umwandlung steuerneutral, das heißt ohne Besteuerung der stillen Reserven (z.B. im Anlagevermögen) oder des Firmenwerts, erfolgen.
Im Rahmen der Umwandlung sind insbesondere zwei Punkte zu beachten:
Hinweis
Haftungsbeschränkungen sind oft ein entscheidender Faktor für die Wahl der GmbH als Rechtsform. Diese Haftungsbeschränkung kann auch im Rahmen der Umwandlung durch Beitritt einer GmbH als Komplementärin zu einer GmbH & Co KG ebenfalls erreicht werden. Inwieweit im Einzelfall Handlungsbedarf besteht, sollte mit uns ausführlich besprochen werden.