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Steuerliche Besonderheiten von Elektroautos

Donnerstag, 25 Nov, 2021

Aufgrund der steuerlichen Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen haben sich Unternehmer vermehrt dazu entschieden, Elektrofahrzeuge anzuschaffen. Welche steuerlichen Vorteile bieten die Anschaffung von Elektrofahrzeugen?

Die wahrscheinlich bekannteste Begünstigung von Elektroautos ist der Vorsteuerabzug. Dieser kann eine Ersparnis für Unternehmer von 16,67 % der Brutto-Anschaffungskosten bedeuten, wenn das Elektrofahrzeug unternehmerisch genutzt wird.

Jedoch steht der uneingeschränkte Vorsteuerabzug nur bis zu Anschaffungskosten von EUR 40.000,00 brutto zu.

Liegen die Anschaffungskosten zwischen EUR 40.000,00 und EUR 80.000,00, steht dem Unternehmer der Vorsteuerabzug in einem ersten Schritt ebenfalls uneingeschränkt zu, allerdings sind jene Vorsteuern, die den Anschaffungskosten zwischen EUR 40.000,00 und EUR 80.000,00 zuzuordnen sind, durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung entsprechend zu neutralisieren. Übersteigen die Anschaffungskosten EUR 80.000,00, steht von vornherein kein Vorsteuerabzug zu.

Beispiel: Die Anschaffungskosten eines Elektroautos betragen EUR 60.000,00 (brutto), die USt beträgt EUR 10.000,00. Der Vorsteuerabzug steht aber nur bis zur Luxustangente von EUR 40.000,00 (brutto), dh iHv EUR 6.667,00 zu. Die Differenz iHv EUR 3.333,00 ist über die Eigenverbrauchsversteuerung zu korrigieren.

Eine weitere Begünstigung ist die Privatnutzung des elektrischen Firmen-PKW durch einen Mitarbeiter, da hier kein Sachbezug anfällt. Für den Dienstgeber entfallen ebenso die Lohnnebenkosten (DG-Anteile zur SV, DB, DZ, KommSt) für den Sachbezug. Bei konventionellen Firmen-PKW kann der Sachbezug für den Mitarbeiter bis zu EUR 960,00 im Monat betragen.

Weiters besteht seit dem 1.7.2020 die Möglichkeit, beim Kauf von Elektroautos – alternativ zur linearen Abschreibung – eine degressive Abschreibung geltend zu machen. Diese beträgt im Jahr der Anschaffung 30 %, wenn das Elektrofahrzeug im ersten Halbjahr gekauft wurde.

Zudem sind E-Autos von der Normverbrauchsabgabe und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Fazit:
Die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges ist mit zahlreichen Begünstigungen verbunden und kann für den Unternehmer im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, wobei einige Besonderheiten zu beachten sind. Bei weiterführenden Fragen unterstützen und beraten wir Sie gerne.

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