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Steuerfreie Essensgutscheine auch bei Homeoffice

Donnerstag, 17 Feb, 2022

Ab 1.1.2022 sind Gutscheine bis zu einem Wert von EUR 8,00 pro Arbeitstag lohnsteuerfrei, wenn die Gutscheine nur zur Konsumation von Mahlzeiten eingelöst werden können, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden.

Bisher waren nur Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von EUR 8,00 pro Arbeitstag lohnsteuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden konnten. Mit der neuen Regelung ist daher die Gewährung eines Gutscheins zur Verköstigung von Dienstnehmern im vorgegebenen betraglichen Rahmen auch dann möglich, wenn die Mahlzeit von einem im Homeoffice tätigen Dienstnehmer in seiner Wohnung eingenommen wird.

Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind bis zu einem Betrag von EUR 2,00 pro Arbeitstag steuerfrei. Bei solchen Gutscheinen gibt es keine Änderungen.

Übersteigt der Wert der abgegebenen Gutscheine EUR 2,00 bzw. EUR 8,00 pro Arbeitstag, liegt hinsichtlich des übersteigenden Betrages ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Für einen Arbeitstag darf nur ein Gutschein ausgegeben werden. Dieser kann dem Arbeitnehmer in Papierform oder in einer digitalen Form bereitgestellt werden. Der Arbeitnehmer kann die Gutscheine auch kumuliert, ohne wertmäßiges Tageslimit, an jedem Wochentag und daher auch an Wochenenden einlösen.

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