Pauschalvergütungen für Dienstreisen – keine Steuerfreiheit
Dienstag, 11 Mai, 2021
Damit Reisekostenersätze wie Taggelder oder Kilometergelder im Rahmen der Gehaltsabrechnung steuerfrei ausbezahlt werden können, ist eine Einzelabrechnung Voraussetzung.
In der Praxis werden gelegentlich monatlich fixe Pauschalen ausbezahlt. Der Verwaltungsgerichtshof hat dieser Vorgehensweise unlängst eine Absage erteilt. Werden monatlich gleichbleibende Pauschalbeträge unabhängig davon geleistet, wie viele Dienstreisen tatsächlich geleistet werden, sind die Steuerbefreiungen nicht anwendbar. Begründet hat der VwGH seine Entscheidung damit, dass die Tagesgelder bei Pauschalvergütung nicht mehr „aus Anlass einer Dienstreise“ gewährt werden. Werden derartige Fälle im Rahmen einer Prüfung aufgegriffen, kann das zu hohen Nachzahlungen für den Arbeitgeber führen.