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Neuerungen beim Härtefallfonds

Mittwoch, 28 Apr, 2021

Endlich wurde die bereits vor Monaten angekündigte Verlängerung des Härtefallfonds gesetzlich beschlossen.
Die aktuelle Richtlinie finden Sie HIER.
Darüber hinaus gab es noch einige weitere Anpassungen:

  • Die Betrachtungszeiträume wurden von 12 auf 15 erhöht. Hinzugekommen sind die drei Zeiträume zwischen dem 16.03.-15.06.2021. Liegen die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen vor, können
    alle Zeiträume bis 31.07.2021 beantragt werden.
  • Für die neuen Zeiträume von 16.03.-15.06.21 gilt folgendes.
    Liegen aufgrund einer Neugründung im Jahr 2019 keine Vergleichswerte vor, gilt
    der Umsatz seit erstmaliger Umsatzerzielung bis zum 29.02.20 dividiert durch die Anzahl der einbezogenen Monate als Vergleichswert.
  • Ab sofort sind auch Neugründer bis 31.10.20 antragsberechtigt.
  • Kein Ausschluss mehr, wenn Sanierungsverfahren nach §§ 166ff IO läuft.
  • Für alle bewilligten Anträge wird ein Zusatzbonus von EUR 100 automatisch ab 01.06.21 ausbezahlt.
  • Außerdem wurde endlich eine Erläuterung zum Punkt der wirtschaftlich signifikanten Bedrohung: „Die laufenden Kosten können im Betrachtungszeitraum nicht mehr gedeckt werden“ eingefügt. Im Wesentlichen müssen im Betrachtungszeitraum die lfd. betrieblichen zahlungswirksamen Kosten die Einnahmen überschreiten. Privatvermögen muss nicht berücksichtigt werden, jedoch müssen die Kosten vor der Pandemie aus der betrieblichen Tätigkeit gedeckt worden sein. Um die Kosten der Lebensführung zu berücksichtigen, dürfen EUR 2.000 angesetzt werden, für Antragsteller in einer Partnerschaft sogar EUR 3.000.

Bei Fragen und zur Hilfestellung bei der Beantragung stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

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