Maßnahmen zur Entlastung für 2025
Mittwoch, 11 Sep, 2024
Zur Abgeltung der noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen ab 1.1.2025 beschlossen. Die entsprechenden Gesetze sollen bis Oktober im National- und Bundesrat beschlossen werden.
Die kalte Progression wurde in Österreich ab 1.1.2023 abgeschafft. Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag werden seitdem valorisiert. Im Rahmen des jährlich verbleibenden Drittels sollen ab 1.1.2025 insbesondere Leistungsträger sowie Familien mit Kindern berücksichtigt werden.
Volle Anpassung der Absetzbeträge
Die Absetzbeträge (Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für Pendler, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag) samt der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sollen zu 100 % an die Inflationsrate angepasst werden.
Anhebung und Attraktivierung des Kilometergeldes
Für die berufliche Nutzung eines arbeitnehmereigenen Fahrzeuges kann Kilometergeld steuerfrei ausbezahlt werden. Dieses beträgt derzeit je Kilometer für PKW EUR 0,42 bzw. für jede mitbeförderte Person EUR 0,05, für Motorräder EUR 0,24 und für Fahrräder bzw. E-Bikes EUR 0,38. Ab 1.1.2025 soll das Kilometergeld für PKW, Motorräder und Fahrräder mit einheitlichen EUR 0,50 festgesetzt werden. Dies gilt auch für Unternehmer, die ihr privates Fahrzeug beruflich nutzen. Für jede mitbeförderte Person soll ein Betrag von EUR 0,15 beansprucht werden können. Außerdem soll die derzeit geltende Ober-
grenze für den Ansatz von Kilometergeld für Fahrräder von 1.500 km auf 3.000 km pro Jahr verdoppelt werden.
Finanzielle Hilfe für einkommensschwache Haushalte mit Kindern
Zur Unterstützung erwerbstätiger armuts- und ausgrenzungsgefährdeter Familien soll ab 1.1.2025 dauerhaft ein Kinderzuschlag (für Kinder bis zum 18. Lebensjahr) in Form eines Absetzbetrages für erwerbstätige Alleinverdiener sowie Alleinerzieher vorgesehen werden. Der Betrag steht bis zu einem Jahreseinkommen von (derzeit) maximal EUR 24.500,00 zu und beträgt EUR 60,00 pro Kind und Monat. Der Erhöhungsbetrag und die Einkommensgrenze werden jährlich valorisiert.
Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder
Tagesgelder für Inlandsdienstreisen sind derzeit bis zu EUR 26,40 pro Tag steuerlich als Kostenersatz anerkannt. Als Nächtigungsgeld können – sofern keine höheren Ausgaben nachgewiesen werden – bis zu EUR 15,00 berücksichtigt werden. Diese Beträge
sollen auf jeweils EUR 30,00 bzw. EUR 17,00 erhöht werden.
Weitere Maßnahmen
• Anpassung der ersten fünf Tarifgrenzen um zusätzlich jeweils 0,5 %-Punkte
• Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf EUR 55.000,00
• Modernisierung und Vereinfachung des Sachbezugs für Dienstwohnungen
• Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge