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Neue Förderoffensive KMU.DIGITAL 3.0

Mittwoch, 24 Mrz, 2021

Wir möchten Sie über das Projekt „KMU.DIGITAL 3.0“ informieren, welches eine Initiative des BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich darstellt und die Entwicklung der KMUs in Richtung Digitalisierung vorantreiben soll. Ab sofort sind Anträge möglich.

Es gibt 2 separate Module, die jeweils in einem eigenen Förderantrag beantragt werden müssen.

Wer kann Zuschusswerber sein?

Natürliche und juristische Personen, sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

a. ein gewerbliches Unternehmen selbständig betreiben oder einen freien Beruf selbständig ausüben und über eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) verfügen und
b. als KMU im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, in der jeweils geltenden Fassung gelten und
c. über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Wer ist ausgeschlossen?

  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften

Sobald bei einem Zuschusswerber bzw. bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Modul „Beratung“:

Einreichfrist

Je nach budgetärer Verfügbarkeit, längstens jedoch bis 31.12.2021.

Fördergrenzen und Struktur

Das Modul „Beratung“ ist Voraussetzung für das Modul „Umsetzung“. Bereits im Antragsformular muss ein bestimmter zertifizierter Berater für die Beratungsförderung ausgewählt werden. Die Gesamtförderung für das Modul „Beratung“ ist mit 3.000 Euro gedeckelt (inkl. bereits in Anspruch genommener Zuschüsse aus den Förderprojekten KMU.DIGITAL 2.0 und KMU.DIGITAL 2.1).

Es stehen 2 Toolboxen zur Verfügung:

Nähere Informationen zu diesen Toolboxen und den verschiedenen Tools finden Sie in der unten angeführten Förderrichtlinie bzw. Projektbeschreibung.

Einen zertifizierten Berater finden Sie auf unter folgendem Link:

KMU.DIGITAL – Beratersuche

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

  • Spesen von Beratern z.B. für An- und Abreise
  • Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind
  • Beratungskosten, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt stehen.
  • Umsatzsteuer (außer wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht)

Detailinformation für Modul „Beratung“:

Projektbeschreibung „KMU.DIGITAL 3.0“ Modul Beratung

Modul „Umsetzung“:

Einreichfrist

Je nach budgetärer Verfügbarkeit, längstens jedoch bis 31.10.2021.

Fördergrenzen und Struktur

Die Gesamtförderung für das Modul „Umsetzung“ ist mit 6.000 Euro gedeckelt. Ein Projekt mit förderbaren Kosten von mindestens 3.000 Euro bis maximal 30.000 Euro (exkl. USt.) wird nur unter der Voraussetzung gefördert, sofern eine Beratung im Rahmen der Förderprojekte KMU.DIGITAL und KMU.DIGITAL 3.0 in Anspruch genommen wurde.
Der Zuschuss beträgt max. 30% der förderbaren Kosten.

Förderfähig sind

  • (einkommenssteuerrechtlich) aktivierungspflichtige Neuinvestitionen und
  • in diesem Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (für max. 12 Monate – z.B. Softwarelizenzen).

Im Modul „Umsetzung“ gibt es eine Toolbox (siehe Toolbox SB bei Modul „Beratung“).

Welche Kosten sind u.a. nicht förderfähig?

  • Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind
  • Kosten, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt stehen.
  • Projekte mit dem Ziel einer Ersatzinvestition ohne technische Weiterentwicklungen
  • Fahrzeuge
  • Finanzanlagen
  • Finanzierungskosten
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Laufende Betriebskosten
  • Nicht aktivierungsfähige Beratungs- und Schulungskosten
  • Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen (unter 150 Euro exkl. USt.) stammen

Detailinformation für Modul „Umsetzung“:

zur Richtlinie

Der Newsletter wurde nach besten Wissen und Gewissen erstellt, wir weisen jedoch darauf hin, dass wir diesbezüglich keine Haftung übernehmen können und auch darauf, dass sich die Regelungen laufend ändern können.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Zusammenfassung geholfen zu haben und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne unterstützend zur Verfügung!

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