Investitionsfreibetrag für klimafreundliche Heizungsanlagen
Dienstag, 20 Jun, 2023
Beim Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter aus dem Bereich Ökologisierung waren Heizungen von dieser Begünstigung bislang ausgenommen. Nun beschloss der Finanzausschuss eine Erweiterung des Öko-Investitionsfreibetrags auf klimafreundliche Heizungssysteme.
Der Investitionsfreibetrag kann für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens in Höhe von 10 % bzw. im Bereich Ökologisierung in Höhe von 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erstmalig im Jahr 2023 unter Beachtung bestimmter Regelungen als zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Aufgrund der Gesetzesänderung werden nun zusätzlich gefördert:
• Wärmepumpen
• Biomassekessel
• Fernwärme- bzw. Fernkältetauscher
• Fernwärme- bzw. Fernkälteübergabestationen
• Mikronetze
Andere als Gebäudebestandteile zu aktivierende Wirtschaftsgüter sind weiterhin nicht begünstigt. Der Höchstbetrag von EUR 1.000.000,00 Investitionssumme pro Jahr (für 12 Monate bei vollem – auch abweichendem – Wirtschaftsjahr) wird nicht erhöht. Diese Regelung tritt rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft.