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Finanzamtszahlungen – Neue Bankverbindung für einige Dienststellen

Mittwoch, 24 Nov, 2021

Seit Anfang des Jahres 2021 wurden Dienststellen innerhalb des Finanzamtes zusammengelegt. In Folge dessen kam es zu Änderungen bei den Bankverbindungen dieser Dienststellen.

Laut Bundesministerium für Finanzen werden immer noch viele Überweisungen an die „alten Finanzamt-Konten“ durchgeführt, bisher hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben.

Ab 30. September 2021 werden die Überweisungen auf die „alte Kontonummer“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern dem Auftraggeber zurücküberwiesen.

Bitte kontrollieren Sie bei den kommenden Überweisungen den aktuell gültigen IBAN ihrer Dienststelle.
Dieser ist abrufbar unter: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html

Sie vermeiden damit unnötige Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen.

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