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Ausfallsbonus

Dienstag, 16 Feb, 2021

Nach Einführung des Härtefallfonds, des Fixkostenzuschusses Phase I, des Fixkostenzuschusses 800.000, dem Verlustersatz, dem Umsatzersatz und branchenspezifischen Förderungen wurde mit 16.02.2021 die Richtlinie für den Ausfallsbonus veröffentlicht und stellt eine neue, allgemeine Fördermaßnahme zur Stützung von Unternehmen dar.

Der Link zur vollständigen Richtlinie ist hier verfügbar:

https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2021/02/VO-Ausfallsbonus.pdf

Voraussetzung für eine Antragsberechtigung

Die folgenden wesentlichen Voraussetzungen sind u.a. zu beachten:

  • operative Tätigkeit in Österreich
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Umsatzausfall von mindestens 40 % im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019

Förderzeitraum

Der Ausfallsbonus ist mit EUR 60.000,00 je Monat gedeckelt. Er soll abhängig vom Umsatzausfall bis zu 30 % des Vergleichsumsatzes betragen und

  zur Hälfte (max. 15 %) aus dem Ausfallsbonus – max. € 30.000 pro Kalendermonat und

  zur Hälfte (max. 15 %) aus einem optionalen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 – max € 30.000 pro Kalendermonat

bestehen.

Förderbetrag

Der Ausfallsbonus ist mit EUR 60.000,00 je Monat gedeckelt. Er soll abhängig vom Umsatzausfall bis zu 30 % des Vergleichsumsatzes betragen und

 zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus im engeren Sinn und

 zur Hälfte aus einem optionalen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000

bestehen.

Wird ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt, muss der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss 800.000 bis spätestens 31.12.2021 eingereicht werden.

Ausfallsbonus und andere Fördermaßnahmen

Bei Vorliegen der Voraussetzungen soll der Ausfallsbonus neben Fixkostenzuschuss und Zahlungen aus dem Härtefallfonds geltend gemacht werden können.

Eine Kombination von Ausfallsbonus und Umsatzersatz für denselben Betrachtungszeitraum ist nicht möglich.

Der Newsletter wurde nach besten Wissen und Gewissen erstellt, wir weisen jedoch darauf hin, dass wir diesbezüglich keine Haftung übernehmen können und auch darauf, dass sich die Regelungen laufend ändern können.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Zusammenfassung geholfen zu haben und stehen Ihnen bei den Beantragungen jederzeit gerne unterstützend zur Verfügung!

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