Ausfallsbonus
Dienstag, 16 Feb, 2021
Nach Einführung des Härtefallfonds, des Fixkostenzuschusses Phase I, des Fixkostenzuschusses 800.000, dem Verlustersatz, dem Umsatzersatz und branchenspezifischen Förderungen wurde mit 16.02.2021 die Richtlinie für den Ausfallsbonus veröffentlicht und stellt eine neue, allgemeine Fördermaßnahme zur Stützung von Unternehmen dar.
Der Link zur vollständigen Richtlinie ist hier verfügbar:
https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2021/02/VO-Ausfallsbonus.pdf
Voraussetzung für eine Antragsberechtigung
Die folgenden wesentlichen Voraussetzungen sind u.a. zu beachten:
Förderzeitraum
Der Ausfallsbonus ist mit EUR 60.000,00 je Monat gedeckelt. Er soll abhängig vom Umsatzausfall bis zu 30 % des Vergleichsumsatzes betragen und
• zur Hälfte (max. 15 %) aus dem Ausfallsbonus – max. € 30.000 pro Kalendermonat und
• zur Hälfte (max. 15 %) aus einem optionalen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 – max € 30.000 pro Kalendermonat
bestehen.
Förderbetrag
Der Ausfallsbonus ist mit EUR 60.000,00 je Monat gedeckelt. Er soll abhängig vom Umsatzausfall bis zu 30 % des Vergleichsumsatzes betragen und
• zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus im engeren Sinn und
• zur Hälfte aus einem optionalen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000
bestehen.
Wird ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt, muss der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss 800.000 bis spätestens 31.12.2021 eingereicht werden.
Ausfallsbonus und andere Fördermaßnahmen
Bei Vorliegen der Voraussetzungen soll der Ausfallsbonus neben Fixkostenzuschuss und Zahlungen aus dem Härtefallfonds geltend gemacht werden können.
Eine Kombination von Ausfallsbonus und Umsatzersatz für denselben Betrachtungszeitraum ist nicht möglich.
Der Newsletter wurde nach besten Wissen und Gewissen erstellt, wir weisen jedoch darauf hin, dass wir diesbezüglich keine Haftung übernehmen können und auch darauf, dass sich die Regelungen laufend ändern können.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Zusammenfassung geholfen zu haben und stehen Ihnen bei den Beantragungen jederzeit gerne unterstützend zur Verfügung!