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Ausfallsbonus für Privatzimmervermieter und touristische Vermieter

Mittwoch, 5 Mai, 2021

Analog zum Ausfallsbonus für Selbstständige und Gewerbetreibende wurde nun auch der Härtefallfonds für Privatzimmervermieter um einen Ausfallsbonus erweitert.

Anspruchsberechtigt sind folgende Vermieter und Vermieterinnen:

  • Vermieterinnen und Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten.
  • Gewerbliche touristische Vermieterinnen und Vermieter von Gästezimmern und/oder
    Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür
    Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige
    natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und
    dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank.
  • Urlaub am Bauernhof-Betriebe.

Notwendig ist ein Covid-19 bedingter Umsatzrückgang von zumindest 40%. Von diesem Rückgang werden 15% (März und April 30%) ersetzt. Der Bonus kann für die Monate November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden. Personen die einen Lockdown-Umsatzersatz erhalten haben, können keinen Antrag für November und Dezember 2020 stellen.

Die Anträge für November bis Februar sind bis 31.05.21, für die restlichen Zeiträume immer bis zum 15. des drittfolgenden Monats über die Website der AMA (https://services.ama.at/servlet/) zu stellen.

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

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