Ausfallsbonus für Privatzimmervermieter und touristische Vermieter
Mittwoch, 5 Mai, 2021
Analog zum Ausfallsbonus für Selbstständige und Gewerbetreibende wurde nun auch der Härtefallfonds für Privatzimmervermieter um einen Ausfallsbonus erweitert.
Anspruchsberechtigt sind folgende Vermieter und Vermieterinnen:
Notwendig ist ein Covid-19 bedingter Umsatzrückgang von zumindest 40%. Von diesem Rückgang werden 15% (März und April 30%) ersetzt. Der Bonus kann für die Monate November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden. Personen die einen Lockdown-Umsatzersatz erhalten haben, können keinen Antrag für November und Dezember 2020 stellen.
Die Anträge für November bis Februar sind bis 31.05.21, für die restlichen Zeiträume immer bis zum 15. des drittfolgenden Monats über die Website der AMA (https://services.ama.at/servlet/) zu stellen.
Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.