Abfederung steigender Energiekosten – Erhöhung des Pendlerpauschales
Dienstag, 28 Jun, 2022
Der Nationalrat hat angesichts der gestiegenen Energiepreise das sogenannte „Energiepaket“ beschlossen, mit dem zum Beispiel das Pendlerpauschale erhöht wird.
Das Pendlerpauschale wird befristet um 50 % erhöht; diese Regelung wird von Mai 2022 bis Juni 2023 gelten. Das Pendlerpauschale beträgt danach monatlich:
Kleines Pendlerpauschale
20 km – 40 km € 87,00
40 km – 60 km € 169,50
über 60 km € 252,00
Großes Pendlerpauschale
2 km – 20 km € 46,50
20 km – 40 km € 184,50
40 km – 60 km € 321,00
über 60 km € 459,00
Der Pendlereuro wird für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 vervierfacht auf jährlich EUR 8,00 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, wird die Rückerstattung der Sozialversicherung um EUR 100,00 erhöht.
Im Maßnahmenpaket sind weiters enthalten eine Senkung der Erdgasabgabe und der Elektrizitätsabgabe. Diese Abgabensenkungen werden ebenfalls zeitlich bis 30.6.2023 befristet.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können eine Agrardieselvergütung für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 in Höhe von 7 Cent je Liter beantragen. Der Antrag auf Vergütung ist für den gesamten Vergütungszeitraum bei der Agrarmarkt Austria frühestens ab 1.9.2022 und spätestens bis 31.10.2022 zu stellen. Beträge unter EUR 50,00 werden nicht ausbezahlt.
Tipp:
Unabhängig von diesen gesetzlichen Entlastungen können unter bestimmten Voraussetzungen die ESt- bzw. KöSt-Vorauszahlungen für 2022 herabgesetzt werden – etwa, wenn glaubhaft gemacht wird, dass es sich um einen Betrieb handelt, bei dem der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten mehr als 3 % beträgt. Wir prüfen gerne, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind.