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Steuerliche Neuerungen 2023

Dienstag, 14 Mrz, 2023

2023 hat der Gesetzgeber neue Begünstigungen für Investitionen und Steuersenkungen vorgesehen:

Investitionsfreibetrag

Der Investitionsfreibetrag von 10 % bzw. 15 % (im Bereich der Ökologisierung) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann unter bestimmten Voraussetzungen für Anschaffungen oder Herstellung von abnutzbarem Anlagevermögen nach dem 31.12.2022 geltend gemacht werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Ab 2023 wurde die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) von bisher EUR 800,00 auf EUR 1.000,00 angehoben. Im betrieblichen Bereich gilt die Änderung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen.

Erhöhung der Umsatzgrenze – Kleinunternehmerpauschalierung

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht seit 2020 für Kleinunternehmer die Möglichkeit, die Betriebsausgaben pauschal zu ermitteln. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45 % der Betriebseinnahmen, maximal EUR 18.900,00, bzw. bei einem Dienstleistungsbetrieb 20 %, höchstens EUR 8.400,00. Der Gewinn ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich den pauschal ermittelten Betriebsausgaben (45 % oder 20 %) und den Beiträgen zur Pflichtversicherung.

Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerpauschalierung ist, dass die Umsatzsteuerbefreiung (unverändert bis EUR 35.000,00 Umsatz) anwendbar ist. Ab 2023 wurde der für die Pauschalierung maßgebliche Betrag um EUR 5.000,00 erhöht. Die Umsatzgrenze liegt nun bei EUR 40.000,00.

Senkung der dritten Einkommensteuerstufe

Nachdem bereits mit 1.7.2022 die zweite Einkommensteuerstufe von 35 % auf 30 % (mit einem ganzjährigen Mischsteuersatz für 2022 von 32,5 %) gesenkt wurde, wird mit 1.7.2023 die dritte Tarifstufe von 42 % auf 40 % (mit einem ganzjährigen Mischsteuersatz für 2023 von 41 %) gesenkt. Zusätzlich kommt es durch die Abschaffung der kalten Progression mit 1.1.2023 zu einer Anhebung der jeweiligen Tarifstufen.

Senkung des Körperschaftsteuertarifs

Ab dem Kalenderjahr 2023 wird die Körperschaftsteuer von 25 % auf 24 % gesenkt.

Hinweis:
Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Steuervorteile sich für Sie durch die Neuerung im Jahr 2023 ergeben.

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