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Fristverlängerung JAB-Offenlegung

Dienstag, 28 Jun, 2022

Der Nationalrat hat beschlossen, die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder diesen gleichgestellten GmbH & Co KGs mit Bilanzstichtag 31.12.2021 und für Jahresabschlüsse mit davor liegenden Bilanzstichtagen (wenn die Frist für die Aufstellung am 16. März 2020 noch nicht abgelaufen war) von neun auf zwölf Monate zu verlängern; die Aufstellungsfrist wird von fünf auf neun Monate erstreckt. Jahresabschlüsse mit dem Stichtag 31.01.2022 und 28.02.2022 sind ebenfalls bis 31.12.2022 offenzulegen.

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