Dienstvertrag NEU: Eine Herausforderung für die Betriebe
Dienstag, 30 Apr, 2024
Am 28.03.2024 ist die Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 11/2024, kundgemacht am 27. März 2024). Für neue Dienstzettel und schriftliche Dienstverträge sind als Mindestinhalte nunmehr 15 Punkte vorgesehen (für Altverträge, die noch vor dem 28. März 2024 abgeschlossen worden sind, ist keine Anpassung nötig).
Neu sind die folgenden zusätzlichen Pflichtangaben: