Erhöhung von Familienleistungen 2024
Dienstag, 19 Dez, 2023
2024 bringt insbesondere Familien mit Kindern weitere steuerliche Erleichterungen.
Zuschuss zur Kinderbetreuung
Zuschüsse der Arbeitgeber zur Kinderbetreuung sind (bis zum 14. Lebensjahr des Kindes) bis EUR 2.000,00 steuerfrei möglich (bisher EUR 1.000,00).
Betriebskindergarten
Die Benützung eines betriebseigenen Kindergartens ist für die Mitarbeiter steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn betriebsfremde Personen ihre Kinder in dieser Einrichtung betreuen lassen können.
Hinweis:
Ob diese Zuschüsse allerdings auch sozialversicherungsfrei sein werden, bleibt noch abzuwarten.
Kindermehrbetrag
(für Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher mit geringem Einkommen)
Der Kindermehrbetrag, der allen Erwerbstätigen auch als Negativsteuer ausgezahlt werden kann, wird von EUR 550,00 auf EUR 700,00 pro Kind erhöht.