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Energiekostenzuschuss

Montag, 3 Okt, 2022

Sehr geehrte Klientin,
sehr geehrter Klient,

untenstehend dürfen wir Ihnen wichtige Informationen in Bezug auf den kürzlich beschlossenen Energiekostenzuschuss übermitteln.

Neues Förderprogramm subventioniert bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Stufe 1) 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr.
 
Der Energiekostenzuschuss im Überblick

  • Mit dem Energiekostenzuschuss wird von der österreichischen Bundesregierung eine neue Förderung ins Leben gerufen.
  • Die Förderung ist Teil des Anti-Teuerungspakets und hat zum Ziel, die durch den russischen Angriffskrieg erhöhten Preise bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für energieintensive
  • Unternehmen und gewerbliche Vereine abzufedern und den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich zu erhalten.
  • Das gesetzlich verankerte Budget von 450 Millionen Euro soll aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Milliarden Euro erhöht werden.
  • Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der AWS, der Förderbank des Bundes.
  • Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen und sieht insgesamt vier Förderstufen vor.
  • Um eine zielsichere Unterstützung sicherzustellen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen:
    etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen.

Die einzelnen Förderstufen des Energiekostenzuschusses

  • Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive österreichische Unternehmen insgesamt in vier Stufen gefördert.
  • Unternehmen, denen jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die 3 Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt wird. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum
    herangezogen wird, obliegt den Unternehmen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.
  • Während Stufe 1 nationale Spielräume erlaubt, sind die Förderkriterien ab Stufe 2 europarechtlich besonders eng vorgegeben.
    • In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.
    • Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
    • Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
    • In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
  • Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird aktuell an einem Pauschalfördermodell für Kleinst-  und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen.

Fristen und Fakten des Energiekostenzuschusses für Unternehmen

  • Förderungszeitraum: Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
  • Registrierung: Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im AWS Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
  • Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. (Ausnahme: Detailstichproben zur umfassenderen Prüfung der Unternehmensangaben – Hier werden zusätzliche Belege angefordert).
  • Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.

Die obigen Punkte sollen Ihnen einen ersten Einblick in den Energiekostenzuschuss geben. Da derzeit weder die Registrierung noch die formale Antragseinreichung möglich ist, können wir Ihnen noch keine genauen Handlungsempfehlungen geben. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung!

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