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Änderungen bei der geblockten Altersteilzeit

Mittwoch, 15 Nov, 2023

Je nach Beginn einer Blockzeitvariante der Altersteilzeit wird ab dem 1.1.2024 der Kostenersatz durch das AMS stufenweise reduziert und ab 1.1.2029 gänzlich abgeschafft.

Seit dem Jahr 2000 gibt es in Österreich die aus öffentlichen Mitteln geförderte Altersteilzeit (ATZ), die in zwei Grundmodellen (kontinuierlich oder geblockt) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden kann und für die es seitens des AMS einen teilweisen Kostenersatz gibt.

Aktuell werden dem Arbeitgeber bei der kontinuierlichen Variante ca. 90 % der Zusatzkosten ersetzt, beim Blockmodell ca. 50 %, wobei zusätzlich zumindest während der zweiten Phase des Blockmodells („Freistellungsphase“) eine Ersatzarbeitskraft nachgewiesen werden muss.

Auslaufen des Blockmodells

Für das langsame Ende des geförderten Blockmodells kommt es auf das Beginndatum der ATZ an. Für ab 1.1.2024 beginnende ATZ-Blockzeitvereinbarungen sinkt der Kostenersatz von 50 % auf 42,5 %. Ab 1.1.2025 (Anspruchsbeginn) werden für Blockzeitvereinbarungen nur mehr 35% ersetzt; nach Jahresstufen 27,5 % (ATZ-Beginn ab 1.1.2026), 20 % (ATZ-Beginn ab 1.1.2027) und 10 % (ATZ-Beginn ab 1.1.2028) entfällt die Förderung ab 1.1.2029 zur Gänze.

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