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Steuerliches aus dem Regierungsprogramm

Freitag, 16 Mai, 2025

Mit dem Regierungsprogramm 2025 – 2029 stellte die neue Regierung die Eckpunkte der Maßnahmen zur Budgetsanierung, aber auch der wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen vor. Nachfolgend werden einige der geplanten Maßnahmen zusammengefasst.

Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel, ein neues Einkommensteuergesetz zu erlassen. Angestrebt wird ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung.

Um Betriebsübergaben wesentlich zu erleichtern, wird der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 1.1.2027 von EUR 7.300,00 auf EUR 45.000,00 angehoben. Zusätzlich entfällt für die Nutzung des ertragsteuerlichen „Hälftesteuersatzes“ im Zusammenhang mit Betriebsaufgaben bzw. -veräußerungen nach dem 60. Lebensjahr das Berufsverbot.

Erhöhung der Bemessungsgrundlage für den Grundfreibetrag (Gewinnfreibetrag) auf EUR 50.000,00 ab 2027 (unter Budgetvorbehalt) statt bisher EUR 33.000,00.

Erhöhung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale ab 2025 zuerst auf EUR 320.000,00 sowie 13,5 % und ab 2026 EUR 420.000,00 auf 15 %.

Einführung eines attraktiven „Arbeiten im Alter“-Modells, indem das Zuverdiensteinkommen der Arbeiternehmer mit 25 %
endbesteuert wird, sowie einer Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer. Die Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung, die restlichen Lohnnebenkosten bleiben gleich.

Einführung einer verbesserten steuerfreien Mitarbeiter-Prämie für 2025 und 2026.

Anhebung der (steuerlichen) Luxustangente bei KFZ ab 2027 auf EUR 55.000,00 und in weiterer Folge Erhöhung in Richtung EUR 65.000,00 (vorbehaltlich der budgetären Möglichkeiten).

Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer mit 1.7.2025, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen (z. B. durch Zusammenrechnung verbundener Erwerber).

Privatstiftungen: Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5 % und der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5 %.

Widmungsgewinne aus Widmungen sollen noch im Jahr 2025 im Rahmen der Immo-ESt steuerlich effektiver erfasst werden (Widmungsabgabe). Die Regelung soll für alle juristischen und natürlichen Personen gelten.

Maßnahmenpaket im Bereich Betrugsbekämpfung: Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien, Ausweitung des Reverse-Charge-Systems im Rahmen der Umsatzsteuer auf Grundstücke, effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung, effektive Nutzung neuer Datenquellen wie automatischer Informationsaustausch über Kryptokonten.

Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung durch rasche Umsetzung der FASTER-Richtlinie (z. B. gemeinsame digitale EU-Bescheinigung für die steuerliche Ansässigkeit); koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen für grenz-überschreitendes Homeoffice/Remote-Working.

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