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Die Eckpunkte der geplanten Steuerreform 2022

Freitag, 10 Dez, 2021

Das Finanzministerium hat einen Überblick über die geplante Steuerreform veröffentlicht. Die weitere Gesetzwerdung und das Inkrafttreten bleiben abzuwarten.

Entlastung von Arbeit und Pension

 Senkung der Lohn- und Einkommensteuer der 2. Tarifstufe von 35% auf 30% ab 1.7.2022 und der 3. Tarifstufe von 42% auf 40% ab 1.7.2023.

 Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um bis zu 1,7 Prozentpunkte ab 1.7.2022 bei Arbeitnehmern und Selbständigen bis zu einem monatlichen Bruttobezug von EUR 2.500,00 bzw. bei Pensionisten bis zu einem monatlichen Bruttobezug von EUR 2.200,00.

 Ab 1.1.2022 können Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt eine Erfolgsbeteiligung (Mitarbeitererfolgsbeteiligung) von bis zu EUR 3.000,00 im Jahr steuerfrei auszahlen.

 Der Familienbonus Plus wird schrittweise bis 2023 von EUR 1.500,00 auf EUR 2.000,00 pro Kind (bis zum 18. Geburtstag) und Jahr angehoben.

Entlastung der Wirtschaft

 Die Körperschaftsteuer wird stufenweise gesenkt (2023: 24 %; 2024: 23 %).

 Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung „geringwertiger Wirtschaftsgüter“ (GWG) wird ab 1.1.2023 von EUR 800,00 auf EUR 1.000,00 angehoben.

 Der Grundfreibetrag (investitionsunabhängiger Teil des Gewinnfreibetrags) wird von 13 % auf 15 % erhöht.

Kompensation der CO2-Bepreisung

 Für Unternehmen, die Kraft- und Heizstoffe in Verkehr bringen, wird eine sogenannte CO2-Bepreisung stufenweise normiert werden. Anstatt den Endverbrauchern (zum Beispiel Autofahrer) sollen die Hersteller mit der Abgabe belastet werden.

 Zur Abfederung der CO2-Bepreisung wird für Haushalte ein regional gestaffelter Klimabonus eingeführt. In urbanen Zentren mit bester Verkehrsinfrastruktur soll der Bonus EUR 100,00 betragen. In ländlichen Gemeinden EUR 200,00.

 Für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen und den Umstieg auf erneuerbare Energie sollen insgesamt EUR 500 Mio. zur Verfügung gestellt werden.

Kryptowährungen

Kryptowährungen haben eine faktische Nähe zu Kapitalvermögen entwickelt. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, soll im nationalen Recht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen erfolgen. Die Bestimmung soll in die bestehende Systematik der Besteuerung von Kapitalvermögen eingebettet werden.

Hinweis:
Über die schlussendlichen Auswirkungen der Steuerreform 2022 werden wir Sie in den nächsten Ausgaben informieren.

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