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Die Eckpunkte der Corona-Kurzarbeit Phase 5 im Überblick

Freitag, 10 Dez, 2021

  • Geltungsdauer: Die untenstehenden Regeln gelten vorläufig bis Ende Juni 2022.
  • Dauer der individuellen Antragsphase: 6 Monate, das schafft Planungssicherheit.
  • Wie lange kann ein Betrieb Kurzarbeit machen: maximal 24 Monate, unter besonderen Umständen länger. 
  • Beihilfe: Die Beihilfe reduziert sich um 15 Prozent. Sie ist damit immer noch höher als vor der Corona-Kurzarbeit.
  • Besonders betroffene Betriebe: In Betrieben mit Umsatzrückgang >50 Prozent Q3 2020 zu Q3 2019 (z. B. Luftfahrt, Kinos, Reisebüros, Nachtgastronomie) bleibt die Beihilfe 100% bis Ende März 2022 unverändert. Ebenso im Fall eines neuerlichen Lockdowns. 
  • Mindestarbeitszeit: Anhebung der Mindestarbeitszeit auf 50 Prozent. Bei besonders betroffenen Betrieben bleibt es bei 30 Prozent. Eine Unterschreitung ist bei etwaigen weiteren Lockdowns oder mit einer qualifizierten Begründung(Beilage 2 SPV 10.0) möglich.
  • Urlaub: Verpflichtender Verbrauch von 1 Woche Urlaub je 2 Monate Kurzarbeit.
  • Zugang zur Kurzarbeit: rückwirkende Antragstellung für Kurzarbeitsbeginn während eines verordneten Betretungsverbotes bis zu 4 Wochen möglich. Unterschriebene Sozialpartnervereinbarung (Version 10.0) zwingend bei Antragstellung erforderlich.

Die Besonderheiten bei der Antragstellung

Für Unternehmen die beabsichtigen, die Kurzarbeitsbeihilfe Phase 5 zu beziehen und nicht die Kurzarbeitsbeihilfe Phase 4 in Anspruch genommen haben, muss diese Absicht dem AMS vor Beginn und vor der Antragstellung angezeigt werden. Danach muss mit dem AMS, ggf Betriebsrat und den Sozialpartnern, über ein gelinderes Mittel beraten werden. Aber Achtung! Diese Beratung kann bis zu 3 Wochen andauern und somit den Beginn der Kurzarbeit verzögern!

Weitere Besonderheiten

  • Dauer der Beihilfengewährung: Die Beihilfengewährung ist mit höchstens 6 Monaten beschränkt und muss spätestens am 30.6.2022 enden.
  • Urlaubsabbau: Neben dem Bemühen des Abbaus von Alturlaubsansprüchen müssen Arbeitnehmer und Lehrlinge innerhalb des Kurzarbeitszeitraums für jeweils 2 angefangene Monate Kurzarbeit mindestens 1 Woche Urlaub konsumieren.
  • Behaltefrist während der Kurzarbeit: Arbeitnehmer können von der Vereinbarung zur Kurzarbeit ausgenommen werden, wenn Sie beim AMS im Rahmen von Massenkündigungen zum Frühwarnsystem angemeldet sind. In diesem Fall entsteht auch keine Auffüllpflicht.
  • Attraktivere Weiterbildungen: Die Personalkosten für Weiterbildungen während der Ausfallszeit werden durch die Kurzarbeitsbeihilfe voll ersetzt. Der Fördersatz für die Sachkosten für die geeignete Weiterbildungen selbst wird von 60% auf bis zu 75% erhöht.

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