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Besonderheiten beim Ausfallsbonus

Donnerstag, 11 Mrz, 2021

Jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz aus 2020 hat (ab März gilt der Vergleich mit 2019), kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe beantragen.

Somit erhalten bei einem entsprechenden Umsatzausfall auch jene Betriebe den Ausfallsbonus, die im November und Dezember 2020 den Lockdown-Umsatzersatz mangels direkter oder indirekter erheblicher Betroffenheit (im Sinne der jeweiligen Richtlinien) nicht beantragen konnten. Eine Schließung während des Lockdowns ist nicht erforderlich.

Der Ausfallsbonus beträgt je nach Höhe des Umsatzausfalls bis zu 30 % des Vergleichsumsatzes und ist mit EUR 60.000,00 gedeckelt. Die Hälfte davon (15 %) ist ein echter Zuschuss, die optional beantragbare zweite Hälfte (auch 15 %) ist ein Vorschuss auf den dann zwingend zu beantragenden Fixkostenzuschuss II. Mit der Beantragung der vollen 30 % trifft man bereits jetzt die Entscheidung gegen den im Einzelfall vielleicht höheren Verlustersatz. Eine Wechseloption zwischen Fixkostenzuschuss II und Verlustersatz ist zwar möglich, jedoch wird in den Richtlinien hier derzeit noch nicht auf den Ausfallsbonus eingegangen.

>  Anmerkung:
Die Entscheidung, ob der Fixkostenzuschuss II oder der Verlustersatz für Sie vorteilhaft ist, kann derzeit aufgrund der ungewissen Entwicklung der nächsten Monate im Vorhinein nicht einfach getroffen werden. Jedoch ist ein einmaliger Wechsel vor Beantragung der zweiten Tranche möglich.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

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