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Behördliche Prüfungen von Corona-Förderungen

Donnerstag, 19 Nov, 2020

Im Rahmen der Covid-19-Hilfen konnten und können von betroffenen Unternehmen diverse Garantien und Zuschüsse beantragt werden. Die von den Unternehmen zur Erlangung dieser Förderungen bekannt gegebenen Daten und Auskünfte werden vom Finanzamt aufgrund eines eigens beschlossenen Gesetzes überprüft.

Dieses sogenannte Covid-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) gestattet die Prüfung folgender Maßnahmen:
 Zuschüsse aus dem Härtefallfonds
 Haftungen, die von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) übernommen werden
 Fixkostenzuschüsse
 Kurzarbeitsbeihilfen

Außenprüfung, Nachschau oder begleitende Kontrolle

Das Finanzamt ist berechtigt, die Richtigkeit der vom begünstigten Unternehmen zur Erlangung eines Zuschusses oder einer Garantieübernahme erteilten Auskünfte, vorgelegten Unterlagen oder Bestätigungen bzw. die Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses oder der Garantieübernahme angegebenen Daten im Rahmen einer Außenprüfung, einer Nachschau oder einer begleitenden Kontrolle zu überprüfen.

Ergibt sich bei einer Prüfung der Verdacht auf eine gerichtliche Straftat, so ist das Finanzamt zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet.

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